FAQ
Sie fragen – ich antworte
Brauche ich eine Überweisung?
Sie benötigen keine Überweisung von Ihrem Arzt. Sie können direkt mit mir Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
In der Regel finden Therapiesitzungen einmal pro Woche statt. Die Sitzungsdauer beträgt bei Einzeltherapien 50 Minuten, bei Gruppentherapien 100 Minuten.
Die Gesamtdauer der Therapie richtet sich nach der Art und Schwere der Erkrankungen. Man unterscheidet zwischen Kurzzeittherapie (12-24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen). Verlängerungen sind bei Bedarf möglich.
Wer erfährt von der Psychotherapie?
Als Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht. Somit kann ich keiner weiteren Person von unserer Zusammenarbeit berichten, es sei denn, Sie entbinden mich schriftlich von der Schweigepflicht. Falls Sie die Abrechnung über Ihre Krankenkasse wünschen und die Therapie nicht als Selbstzahler übernehmen wollen, erfährt Ihre Krankenkasse von der Aufnahme der Therapie sowie der Diagnose, nicht jedoch nähere Gesprächsinhalte.
Psychologe? Psychiater? Psychotherapeut?
Psychologen haben Psychologie studiert. Dies befähigt jedoch noch nicht zur Ausübung von Psychotherapie - hierfür ist die Weiterbildung zum psychologischen Psychotherapeuten nötig. Vielmehr gibt es auch viele Psychologen, die nicht psychotherapeutisch, sondern in der Forschung, in Schulen oder auch in Unternehmen (z.B. Personalabteilungen) tätig sind.
Psychiater sind Ärzte. Sie haben Medizin studiert und sich dann auf die medizinische Behandlung von psychischen Erkrankungen spezialisiert (Facharzt für Psychiatrie). Sie dürfen Medikamente verschreiben und führen begleitend Beratungsgespräche durch.
Sowohl Psychologen als auch Ärzte können sich nach dem Studium zum Psychotherapeuten weiterbilden lassen (Psychologischer Psychotherapeut/ Ärztlicher Psychotherapeut). Der Titel "Psychotherapeut" ist gesetzlich geschützt und bedarf zwingend der erwähnten mehrjährigen Weiterbildung. Mit der sogenannten Approbation haben Psychotherapeuten die staatliche Zulassung zur Ausübung von Heilkunde.
Ich habe Psychologie studiert und im Anschluss die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin absolviert.
Wer übernimmt die Kosten der Psychotherapie?
Gesetzlich Versicherte
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist Psychotherapie eine Kassenleistung und daher übernehmen in Deutschland alle gesetzlichen Krankenkassen bei Vorliegen der Notwendigkeit die Kosten.
Nach Durchführung des Erstgespräches und der probatorischen Sitzungen muss ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden.
Bei der Akutbehandlung und der Kurzzeitpsychotherapie reicht ein einfaches schriftliches Antragsverfahren, die Langzeitpsychotherapie ist gutachterpflichtig, hier muss eine ausführliche Begründung des Psychotherapeuten mit eingereicht werden.
Es wird zunächst ein Erstantrag gestellt und bei der entsprechenden Notwendigkeit kann ein Fortführungsantrag (Verlängerung) eingereicht werden.
Beihilfe-Berechtigte
Nach Durchführung des Erstgespräches und der diagnostischen Sitzungen muss bei der zuständigen Beihilfestelle ein Antrag auf Kostenübernahme für Psychotherapie gestellt werden. Viele Regelungen dazu sind den gesetzlichen Krankenkassen angeglichen.
Nach Bewilligung der Psychotherapie erhält der Patient für die erbrachten Leistungen eine Rechnung als Privatpatient nach der Gebührenordnung für Ärzte/Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Unabhängig von einer möglichen Erstattung müssen die Rechnungen privat bezahlt werden.
Privatpatienten
Fast alle privaten Krankenversicherungen haben in dem jeweiligen Vertrag eine Regelung zur Psychotherapie. Allerdings ist häufig die Anzahl der Sitzungen und Leistungen pro Jahr begrenzt. Nach Durchführung des Erstgespräches und der diagnostischen Sitzungen sollte ein entsprechender Antrag bei der privaten Krankenversicherung gestellt werden, vorab kann abgeklärt werden, wie viele Sitzungen überhaupt übernommen werden.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte/Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Die erbrachten Leistungen sind unabhängig von einer möglichen Erstattung durch die Krankenversicherung privat zu begleichen. Der Behandlungsvertrag kommt direkt zwischen dem Patienten und unserer Praxis zustande. Er besteht unabhängig von einer möglichen Kostenübernahme durch Dritte.